Reiseversicherung mit Corona-Schutz
Sicher Reisen in Zeiten von Pandemien
Angesichts der gegenwärtig unsicheren Lage besteht in Bezug auf den Versicherungsschutz besonderer Klärungsbedarf. Gerade in schwierigen Zeiten sind verlässliche Partner und ein umfangreicher Deckungsschutz umso wichtiger. Seit mehr als 30 Jahren versichern wir Reisende insbesondere im Bereich Bildungsreisen. Als Versicherungsexperten stehen wir dir gerne zur Seite und beantworten deine Fragen.
Überprüfe deine aktuelle Versicherungspolice!
Viele Versicherungsanbieter haben Einschränkungen bezüglich des Coronavirus, die einen großen Einfluss auf deinen Versicherungsschutz haben können. In den letzten Monaten haben viele Menschen unerwartet länger im Ausland bleiben müssen, ohne angemessenen Schutz für die verbleibende Zeit. Wir empfehlen daher, die Versicherungsbedingungen vor deiner Abreise gründlich zu prüfen und so spätere Überraschungen zu vermeiden.
- Bietet der Versicherungsplan unbegrenzt medizinische Deckung einschließlich COVID-19? Einige Policen haben ein Deckungslimit, das auf den ersten Blick hoch erscheint. Wenn es um medizinische Behandlungen und möglicherweise eine medizinische Rückführung geht, können diese Kosten jedoch extrem ausfallen. Es ist auch möglich, dass alle Kosten ausgeschlossen sind, die im Zusammenhang mit einer Virusinfektion stehen. In der aktuellen Lage ist eine Police ohne COVID-Deckung natürlich nicht akzeptabel.
- Endet die Versicherung im Falle einer Epidemie/Pandemie? Versicherungspolicen können eine Epidemie/Pandemie ausschließen oder in diesem Fall die Police frühzeitig beenden und würden sich für aktuelle ebenso wie für zukünftige Reisen nicht eignen. Stelle sicher, dass kein entsprechender Ausschluss enthalten ist.
- Gilt die Police auch bei Reisewarnungen? Sobald du auf Reisen bist, kann es zu kurzfristigen Veränderungen kommen oder sich die lokalen Bedingungen unerwartet ändern. Stelle daher vorab sicher, dass deine Versicherung unabhängig von Änderungen weiterhin gültig ist.
Unbegrenzt medizinische Deckung bei CareMed, einschließlich Corona
Reisekrankenversicherung
Wenn du die CareMed Versicherung abschließt, bist du sehr umfangreich abgesichert. Medizinisch notwendige Behandlungen bei akuten Erkrankungen sind abgedeckt. Behandlungskosten aufgrund einer Infektion mit COVID-19 werden ebenfalls von CareMed übernommen. Dies gilt auch im Falle einer Pandemie oder bei Reisewarnungen. Selbstverständlich bist du verpflichtet, das Risiko so gering wie möglich zu halten. Wir empfehlen daher, die Sicherheitsbestimmungen strikt einzuhalten, z.B. Tragen einer Maske und Einhaltung des Abstands (AHA-Formel).
Ebenso wie Routineuntersuchungen, sind Impfungen als vorbeugende Maßnahme bei einer Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen. Sollte während der Reise allerdings eine Impfung auf eigene Kosten gemacht werden und sich dadurch unerwartet akute Beschwerden als Nebenwirkung ergeben, so wären diese über die CareMed Versicherung versichert.
Reiserücktrittskostenversicherung
Diese Versicherung wird zusätzlich zur Reisekrankenversicherung abgeschlossen und deckt Stornokosten, wenn du z.B. wegen einer Erkrankung nicht reisen darfst. Bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus und Bestätigung der Reiseunfähigkeit durch den Arzt werden die Stornokosten erstattet. Bitte beachte, dass zusätzliche Kosten bei Umbuchung oder Stornierung aufgrund von Unsicherheit oder Einschränkungen am Reiseziel oder im Heimatland nicht gedeckt sind.
Deckung von COVID-19 bei Versicherungsabschluss einer begonnenen Reise
Falls du bereits im Ausland bist, ist ein Abschluss der CareMed Versicherung ebenfalls möglich! Viele Reisende sind aufgrund von Reisebeschränkungen, verspäteten oder stornierten Flügen gestrandet, oder der Versicherer hat die Versicherung aufgrund der besonderen Situation frühzeitig gekündigt. Wir freuen uns, dass wir dir auch in diesem Fall zur Seite stehen und Versicherungsschutz für den verbleibenden Auslandsaufenthalt anbieten. Bitte beachte, dass Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind und es eine Wartezeit von 31 Tagen für Krankheiten gibt, falls keine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden kann. Sollte der bisherige Versicherungsschutz aufgrund der aktuellen Situation enden oder eine Pandemie oder COVID-19 ausschließen, wird der Versicherer später im Einzelfall prüfen, ob die Vorversicherung anerkannt werden kann. Wenn du dich im Ausland befindest und Versicherungsschutz benötigst, findest du hier weitere Informationen.
Änderung der Versicherungsdauer
In diesen besonderen Zeiten ist es ziemlich schwierig, eine Reise verlässlich zu planen und zu buchen. Viele Flüge werden kurzfristig geändert oder auf ein späteres Datum verschoben, manche Reisen sind möglicherweise gar nicht mehr möglich. Mit der CareMed Versicherung bist du flexibel, da du deine gebuchte Versicherung einfach kurzfristig vor Versicherungsstart abändern kannst. So vermeidest du unnötige Kosten, falls sich etwas ändert.
- Stornierung der Reise: Wenn du aufgrund von Reisewarnungen oder anderen Gründen nicht reisen kannst, so ist eine Stornierung der CareMed Versicherung kostenlos möglich. Schreib uns einfach vor Versicherungsstart eine E-Mail und wir erstatten den vollständigen Betrag.
- Unerwartete Verlängerung des Aufenthalts: Selbst wenn du den Auslandsschutz bereits für die maximal erwartete Reisedauer abgeschlossen hast, kann sich dein Aufenthalt darüber hinaus verlängern. In diesem Fall ist eine Verlängerungsanfrage innerhalb der Höchstversicherungsdauer über deinen Login möglich oder du schreibst uns eine kurze E-Mail mit deinem neuen Rückreisedatum. Üblicherweise wird dem Antrag stattgegeben, beachte aber, dass eine Verlängerung nicht garantiert ist. Daher empfehlen wir dringend, die Versicherungsdauer großzügig zu planen und so eine Verlängerung zu vermeiden.
- Frühzeitige Heimkehr: Für den Fall, dass du früher als erwartet nach Hause zurückkehrst oder du deine Versicherung sicherheitshalber länger abgeschlossen hast, schreib uns nach Rückkehr einfach eine E-Mail und wir erstatten den verbleibenden Zeitraum / die verbleibenden Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, sofern der verbleibende Zeitraum mindestens 31 Tage beträgt.
FAQs rund um COVID-19
Hat eine Reisewarnung Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz?
Auch bei Reisewarnungen ist deine CareMed Versicherung weiterhin gültig. Natürlich ist es empfehlenswert, sich vor der Reise über die Situation im Zielland zu informieren, um sicherzustellen, dass du keine besonderen Risiken eingehst. Außerdem empfehlen wir dir, die bekannten Präventionsmaßnahmen (AHA-Regeln) und die lokalen Anweisungen zu befolgen. Dein Reiseschutz bleibt hiervon unberührt, so dass du dich auch in diesen Zeiten auf deinen CareMed Reiseschutz verlassen kannst.
Welche Kosten übernimmt CareMed bei einer Corona-Infektion?
Medizinische Behandlung & Verschreibungen: Eine Infektion mit dem Virus ist versichert wie jede andere Erkrankung auch, so dass Behandlungskosten und Medikamente erstattet werden.
COVID-19-Tests: Ein Corona-Test wird im Falle einer Infektion im Rahmen einer medizinischen Behandlung natürlich gezahlt. Sollte ein Test jedoch als Vorsichtsmaßnahme erforderlich sein, z.B. von der Fluggesellschaft, dem Hotel oder an einer Landesgrenze vor Grenzüberschreitung, so sind die Kosten hierfür selbst zu tragen.
Quarantäne: Zusätzliche Kosten für eine vorbeugende Quarantäne beispielsweise bei Einreise in ein anderes Land sind über die CareMed Reisekrankenversicherung nicht versichert. Dahingegen sind selbstverständlich Kosten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes über die medizinische Deckung unbegrenzt abgedeckt.
Während der Wartezeit: Wenn die CareMed Versicherung während der Reise erst abgeschlossen wird und kein lückenloser Schutz über eine Vorversicherung besteht, so gibt es eine Wartezeit von 31 Tagen bei Erkrankungen. Verletzungen und Unfälle sind hiervon ausgeschlossen. Wenn die Wartezeit gilt, sind Behandlungen im Zusammenhang mit Corona ebenfalls nicht versichert.
Wird ein Nachweis über die Corona Versicherung bereitgestellt?
Nach Versicherungsabschluss mit CareMed erhältst du direkt eine Versicherungsbestätigung zum Download inklusive einer Bestätigung für Botschaften und andere Behörden (zweite Seite). In diesem Dokument ist eindeutig erklärt, dass eine Infektion mit COVID-19 wie jede andere Krankheit im Rahmen der CareMed Police versichert ist.
Können die Versicherungsdaten geändert werden, wenn sich meine Reise verschiebt?
Eine Änderung der Reisedaten, persönlichen Daten oder Versicherungsoptionen sind vor Versicherungsbeginn kostenlos möglich, so dass du flexibel bist. Nach Versicherungsbeginn besteht die Möglichkeit eine Versicherungsverlängerung zu beantragen sowie uns über eine vorzeitige Heimkehr für eine Rückerstattung zu informieren. So stellst du sicher, dass du nicht für eine Versicherung zahlst, die du aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht mehr benötigst.
Was ist zu tun, wenn das Rückreisedatum noch nicht feststeht?
Da eine Verlängerung nicht garantiert ist, empfehlen wir dir dringend, den maximalen Reisezeitraum zu versichern. Die Höchstversicherungsdauer ist 2 Jahre bzw. 1 Jahr für Aufenthalte in Deutschland. In diesen Zeiten können Reisepläne schnell durcheinander geraten und es ist nicht so einfach die Reisedauer einzuschätzen. Im Falle einer frühzeitigen Heimkehr, kündigst du einfach deine CareMed Versicherung, Details hierzu findest du unter „Änderung der Versicherungsdauer“.
Der bisherige Versicherungsanbieter bietet keine Verlängerung. Welche Option gibt es, wenn sich der Aufenthalt verlängert?
Du kannst eine CareMed Versicherung auch abschließen, wenn du bereits im Ausland bist. Grundsätzlich ist natürlich zu empfehlen, die Versicherung vor Ausreise und die gesamte Reise zusammenhängend zu versichern. Wir wissen aber aus Erfahrung, dass man bei der Reiseplanung selbst so wichtige Dinge wie eine Auslandskrankenversicherung leicht vergisst. Beachte bitte, dass eine Wartezeit für Erkrankungen besteht, wenn es keinen Nachweis eines vergleichbaren Vorversicherungsschutzes gibt. Die Wartezeit entfällt bei akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen ebenso wie bei Verletzungen und Unfällen.
Wie können CareMed Versicherte eine Erstattung für medizinische Behandlungen anfragen?
Für eine Kostenerstattung mailst du alle Rechnungen und medizinischen Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Schadenformular an unser Schadenbüro. Weitere hilfreiche Informationen, Kontaktdaten und das Schadenformular sind auf der CareMed Assistance Website verfügbar.
Was passiert, wenn unterwegs dringend medizinische Hilfe benötigt wird?
Als CareMed Versicherte(r) hast du Zugang zu CareMed Assist, unserem 24-Stunden-Notfallservice. So erhältst du im Notfall sofortige Hilfe, es kann eine direkte Kostenabwicklung mit der medizinischen Einrichtung erfolgen oder eine Zahlungsgarantie bereitgestellt werden. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten findest du auf deiner Versicherungsbestätigung, in den Versicherungsbedingungen sowie auf unserer mehrsprachigen Assistance Website.
Deckt die Rücktrittskostenversicherung die folgenden Fälle:
Angst vorm Reisen: Stornokosten werden nicht übernommen, wenn du dich entscheiden solltest, nicht mehr zu reisen.
Reisebeschränkungen: Für den Fall, dass neue Reiseeinschränkungen auftauchen, gilt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Wenn eine Reise nicht mehr möglich ist, wende dich an dein Reisebüro oder das Online-Reiseportal, um eine Erstattung oder Umbuchung anzufragen.
Infektion mit COVID-19: Natürlich deckt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten im Fall, dass du an Corona erkranken solltest und daher nicht reisen kannst.
Werden Reisekosten erstattet, wenn der Flug storniert wird?
Die CareMed Versicherung beinhaltet keine Deckung für eine Flugunterbrechung oder Stornierung. Für den Fall, dass Flüge storniert werden, kontaktiere bitte die Airline für eine Flugänderung oder eine Gutschrift.
Was passiert, wenn ich der Flug aufgrund von Screenings/Tests am Flughafen verpasst wird?
Es ist ratsam, stets einen großzügigen Zeitpuffer beim Reisen einzuplanen, da die üblichen Abläufe aufgrund der Corona-Maßnahmen länger als erwartet dauern können. Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen oder Screenings gelten nicht als Versicherungsfall für die Reiserücktrittsversicherung, falls du aus diesem Grund den Flug verpasst.
Hast du weitere Fragen?
Allgemeine Fragen zur Reiseversicherung werden in unseren FAQs beantwortet. Wenn du andere Fragen bezüglich der Deckung des Coronavirus hast, kontaktiere bitte das CareMed Team. Wir klären gerne deine Fragen und besprechen deine Sorgen. Besonders jetzt ist es wichtig, dass du die Leistungen ebenso wie die Ausschlüsse nachvollziehen kannst bevor du die Reiseversicherung für deinen Auslandsaufenthalt abschließt.